Informationen für die Behindertenvertretung

Eindeutige Daten über Burnout bei behinderten Menschen gibt es nicht. Dennoch gilt es, Burnout-Entwicklungen präventiv zu begegnen. Sie haben eine Reihe von Möglichkeiten, behinderte Menschen zu fördern und sie vor Burnout- und Mobbingentwicklungen zu schützen.

Angemessene Vorkehrungen und Förderungsmaßnahmen

Dienstgeber haben lt. §6 BEinstG bei der Beschäftigung von begünstigten Behinderten auf deren Gesundheitszustand jede nach Beschaffenheit der Betriebsgattung und nach Art der Betriebsstätte und der Arbeitsbedingungen mögliche Rücksicht zu nehmen.

Sie sind als Behindertenvertrauensperson dazu berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigten Behinderten im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahrzunehmen.

§ 22a BEinstG

Überwachungsrechte wahrnehmen

Die Behindertenvertrauensperson (Stellvertreter) ist insbesondere berufen:

a) auf die Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes hinzuwirken und darüber zu wachen, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis begünstigter Behinderter gelten, eingehalten werden;

b) über wahrgenommene Mängel dem Betriebsrat, dem Betriebsinhaber und erforderlichenfalls den zum Schutz der Arbeitnehmer geschaffenen Stellen (wie z.B. Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Arbeitsinspektorat etc.) Mitteilung zu machen und auf die Beseitigung dieser Mängel hinzuwirken;

c) Vorschläge in Fragen der Beschäftigung (adäquater Arbeitsplatz für die jeweilige Behinderung des Betroffenen), der Aus- und Weiterbildung zu erstatten und auf die besonderen Bedürfnisse von behinderten Arbeitnehmern hinzuweisen.

Zusammenarbeit mit Betriebsräten verstärken

Sie sind als Behindertenvertrauensperson aufgerufen, mit Arbeitgeber und Interessenvertretung zusammen zu arbeiten, um die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu verbessern. Durch das Recht, an den Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen, können Sie diskriminierende und ausgrenzende Verhaltensweisen gegenüber Behinderten thematisieren und Bewältigungsmaßnahmen fordern und entwickeln.

Zudem sind auch Betriebsräte gesetzlich gefordert, darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorge-, Beschäftigungs- und Förderungspflicht gegenüber behinderten Menschen nachkommt.

Interessen der begünstigt Behinderten wahrnehmen

Zu den Aufgaben der Behindertenvertrauensperson gehört, kollektive wie individuelle Interessen dieser Beschäftigtengruppe zu fördern.

Durch Befragungen können Sie folgende Punkte nachforschen:

Liegen negative Verhaltensweisen gegenüber begünstigt Behinderten vor?

Liegen arbeitsorganisatorische Defizite vor?

Führen diese zu Belastungen der begünstigt Behinderten?

Sind Mängel im Führungsverhalten auszumachen?

Führen diese zu Ausgrenzungen und Diskriminierungen?

Können diese Belastungen zu Burnout führen?

Hier haben Sie  als Behindertenvertrauensperson das Recht, Maßnahmen zu beantragen, die den begünstigt Behinderten dienen (§ 22a BEinstG).

Über Burnout informieren

Sie haben als Behindertenvertrauensperson das Recht, sich mit dem Dienstgeber zu beraten und Maßnahmen beim Dienstgeber zu beantragen. Damit ist auch die Möglichkeit gegeben, über Burnout zu informieren und Burnout öffentlich zum Thema zu machen.

Beschwerden entgegennehmen und überprüfen

Sie haben als Behindertenvertrauensperson das Recht Beschwerden und Anregungen entgegenzunehmen. Halten Sie die Beschwerden für berechtigt, so müssen Sie beim Arbeitgeber auf Lösungsmöglichkeiten drängen. Wichtig ist, dass die behinderten Menschen über diese Möglichkeit informiert sind und auch wissen, dass ihnen durch die Wahrnehmung dieses Rechts keine Nachteile entstehen dürfen.

Beratung für behinderte Menschen anbieten

Zusammen mit allen Organen der Interessenvertretung sollten Sie als Behindertenvertrauensperson zum Schutz aller Beschäftigten Ansprechstellen bzw. -partner installieren. Vertreter der behinderten Menschen in einer derartigen  Einrichtung können selbst oder in Fällen, die Behinderte betreffen, vertreten. Für eine wirksame Beratung empfehlen wir die Grundsätze der Analysemethoden.

Bundessozialamt-Landesstelle Steiermark

Literaturquellen:

Präventionsportal Mobbing und Burnout Sozialnetz Hessen
www.mobbing-und-burnout.sozialnetz.de