Information für die Arbeitnehmervertretung

Was kann der Betriebsrat, die Personalvertretung tun?

Sich über Burnout informieren

Burnout darf kein Tabu und kein persönliches Problem sein. Damit Betriebsräte und Personalvertretung solidarische Hilfe für Betroffene leisten können, müssen sie sich über das Phänomen Burnout sachkundig machen. Erst dann können sie im Betrieb vorbeugen und im Bedarfsfall richtig beraten. Informieren Sie sich über psychosoziale Belastungen im Arbeitsfeld und über Burnout.

Weitere Informationen:

Das Thema Burnout öffentlich machen

Informieren Sie über psychosoziale Belastungen im Arbeitsumfeld und über Burnout auf Betriebsversammlungen, in Gesprächen mit dem Arbeitgeber, in Besprechungen im Arbeitsschutzausschuss. Ziehen Sie dazu auch Experten hinzu: wie z.B. Arbeitsmediziner, Fachärzte für Psychiatrie, Arbeits- und Organisationspsychologen, Psychotherapeuten.

Überblick über Burnout verschaffen

  • Wie verbreitet ist das Burnout-Syndrom innerhalb des Unternehmens?
  • Wie viele der Angestellten zeigen Symptome, die auf Burnout oder eine andere Stresserkrankung hinweisen?
  • Treten diese Symptome in einigen Abteilungen häufiger auf als in anderen?
  • Wie kommt es zu Burnout im Unternehmen? Welche strukturellen und arbeitsbedingten Faktoren führen zu Stress und Burnout?

Diese Fragen können mit einer Mitarbeiterbefragung beantwortet werden.
Selbst wenn kein Mitarbeiter über entsprechende Symptome klagt, kann es in Ihrem Unternehmen trotzdem Fälle von Burnout geben. Denn nicht selten ist ein Burnout-Syndrom die wahre Ursache für Erkrankungen und Krankmeldungen. Betroffene Mitarbeiter trauen sich häufig nicht, offen über Stress und Arbeitsbelastung zu sprechen, da sie diese Situation für normal und unumgänglich halten. Unter Umständen fühlen sich die Mitarbeiter verpflichtet, auch bei Krankheit weiter zu arbeiten. Dies resultiert zwar in einem niedrigen Krankenstand, kann aber auf Dauer zu Burnout und anderen Krankheiten führen.

In manchen Fällen kündigt der Arbeitnehmer, bevor der Burnout entdeckt werden kann. Dies trifft besonders auf Abteilungen mit hoher Fluktuation zu. Ein schlechtes Arbeitsklima, hohe Belastung, Stress und ein ungeeigneter Führungsstil können die Ursachen sein.

Weitere Informationen:

http://www.eval.at/
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/Belastungen/default.htm

Ausgebrannte Kollegen und Kolleginnen unterstützen

Machen Sie betroffenen Mitarbeitern klar, dass sie gemeinsam mit den Betroffenen die Situation klären wollen und für Gespräche zur Verfügung stehen. In einem Anfangsstadium von Burnout können Sie gemeinsam erste Schritte überlegen, wie die Betroffenen aus dem Zustand wieder herausfinden. In fortgeschrittenem Stadium ist professionelle Hilfe – sei es medizinische oder therapeutische Beratung und Unterstützung – nötig. In größeren Betrieben gibt es psychologische, medizinische oder soziale Dienste, die mit Einverständnis der Betroffenen eingeschaltet werden können.

Vorbeugen statt reparieren: Sicherheits- und Gesundheitsschutz und Betriebliche Gesundheitsförderung intensivieren

Burnout ist immer ein Zeichen dafür, dass psychosoziale Belastungen vorhanden und nicht adäquat bewältigt werden können. Ursachen hierfür können in ungünstigen Arbeitsbedingungen liegen. Als Arbeitnehmervertretung haben Sie die Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutz im Betrieb zu überwachen, dabei haben Sie weitgehende Rechte aber auch Pflichten.

Weiter können Sie anregen und sich dafür stark machen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsmanagement eingeführt und die Betriebliche Gesundheitsförderung installiert wird.

Weitere Informationen:

Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung

Um psychosoziale Belastungen und damit Burnout-Karrieren zu verhindern, müssen Sie alle Instrumente des Arbeitsschutzes nutzen. Sie können Informationen über Belastungen sammeln, und eng mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner und Arbeitspsychologen bei der Gefährdungsermittlungen und Gefährdungsbeurteilungen zusammenarbeiten, diese vorantreiben und organisatorische Verbesserungen einfordern.

Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vorschlagen und einfordern

Sie sind nach dem ArbVG berechtigt, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vorzuschlagen und sich dabei von Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitspsychologen beraten zu lassen (siehe auch gesetzliche Bestimmungen). Diese Maßnahmen können sich auf die Arbeitsorganisation, auf die Arbeitsverfahren und Arbeitsplatzgestaltung, aber auch auf angemessene Qualifikation der Beschäftigten beziehen, um Gesundheitsgefahren an der Quelle abzubauen. Sie haben auch das Recht weitere Experten zu befragen.

Arbeitsinspektorat Graz
Arbeitsinspektorat Leoben
Portal der Arbeiterkammern

Einzel- und Team-Supervisionen für Mitarbeiter fordern

Sowohl Einzel- als auch Team-Supervisionen senken das Burnout-Risiko. Als Arbeitnehmervertreter haben Sie das Recht, über Supervisionen mit dem Dienstgeber zu beraten und diese einzufordern.

In Krankenhäusern und Steirischen Pflegeheimen ist die Supervision gesetzlich vorgesehen.

Weitere Informationen:

Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung abschließen

Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind ein wichtiges Instrument und Signal zugleich, Belastungen abzubauen und dem Gesundheitsschutz den Platz einzuräumen, der ihm zum Wohle von Beschäftigten und Betrieb zukommt.